Reich gedeckt: In Tübingen müssen Fastfood-Liebhaber für Einwegverpackungen extra zahlen – wobei pro Mahlzeit eine Obergrenze von 1,50 EUR gilt (Foto: Pexels / Ready made)
Das Modell Tübingen macht Schule: Seit dem 1. Januar 2025 gilt auch in Konstanz eine „Verpackungssteuer“. Und Freiburg i.Br. steht in den Startlöchern und will vom 1. Juli 2025 an ebenfalls Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck von Essen und Getränken zum Mitnehmen besteuern.
Für Einweg-Getränkeverpackungen fallen dann 50 Cent pro Stück an, ebenso für Einweg-Geschirr und -Verpackungen. Für Einweg-Besteck wird der Kunde mit 20 Cent zusätzlich zur Kasse gebeten.
Tübingen war die erste Stadt in Deutschland, die im Januar 2022 eine solche Verpackungssteuer eingeführt hat. Mit Erfolg: Wird andernorts das Angebot an Mehrwegalternativen für To-go-Speisen und -Getränke nur sehr schleppend angenommen, kam Tübingen zuletzt auf eine Mehrwegquote von knapp 50 Prozent.