Recycling: Bundesregierung ändert Verpackungsverordnung
25.11.2005
Spätestens bis Ende 2008 müssen von allen Verpackungsabfällen mindestens 65 Gewichtsprozent verwertet und mindestens 55 Prozent stofflichen Recyclingverfahren zugeführt werden. Dies sieht die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung" der Bundesregierung vor. Grundlage dieser Verordnung ist die geänderte EU-Richtlinie zu Verpackungsabfällen. Die Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung lauten für Kunststoffe 22,5 Gewichtsprozent, bereits heute werden diese Anforderungen hierzulande deutlich übertroffen. Laut Angaben aus Berlin liegt der stoffliche Recycling-Anteil bei den K-Verpackungen derzeit bei 49 Prozent, die werkstofflich verwertete Fraktion wird auf 33 Prozent geschätzt.
© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg