Mit Executive Order gegen den Welthandel: US-Präsident Donald Trump (Foto: The White House)
Die jüngst verhängten Strafzölle der USA auf Importe aus der EU sorgen dies- wie jenseits des Großen Teichs für Unruhe. Etliches an den Regelungen erscheint unverständlich und beliebig. Zudem ist die Auswertung der neuen Vorschriften kompliziert. Neben der eigentlichen „US-Executive Order“ vom 2. April 2025 müssen auch das sogenannte Fact Sheet und der knapp 40 Seiten starke „Annex II“ mit den darin aufgelisteten Warencodes analysiert werden.
Auf den ersten Blick listet der „Annex II“ der US-Behörden eine ganze Reihe an Grundstoffen, Vorprodukten und Kunststoffen auf, die von den US-Strafzöllen ausgenommen zu sein scheinen. Doch beim genaueren Abgleichen der aufgeführten Warencodes erweisen sich abstrakt klingende Formulierungen wie „Polymers of ethylene“ oft als irreführend: Denn nicht sämtliche Polyethylene sind von der Strafabgabe befreit, sondern nur spezielle PE-Untergruppen.