Die dualen Systeme fordern mehr Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign (Foto: KI)
Die dualen Systeme in Deutschland haben gemeinsam einen Vorschlag zur Novelle des Paragrafen 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) vorgelegt. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung sollten die Lizenzentgelte „ökologisch gestaltet“ werden, heißt es in dem Papier. Ziel müsse sein, Verpackungsherstellern und Inverkehrbringern stärkere Anreize für die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz zu setzen. Favorisiert wird ein privatwirtschaftlich organisiertes und wettbewerbsneutrales Modell, das auf den bereits vorhandenen Strukturen aufbauen solle.
Nach der aktuellen Fassung des Paragrafen 21 VerpackG sind die dualen Systeme in Deutschland zwar heute schon dazu verpflichtet, Herstellern Anreize für das Inverkehrbringen ökologisch vorteilhafter Verpackungen zu schaffen. In einer Studie zur Wirksamkeit dieser Regelung habe das Umweltbundesamt (UBA) jedoch „systemimmanente Probleme“ bei der Anreizsetzung festgestellt, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der zehn Systembetreiber. Gängige Praxis ist es bislang offenbar, dass Hersteller, die nicht recyclingfähige Verpackungen auf den Markt bringen, nur minimal höher bepreist werden. Fordere ein duales System einen saftigen Preisaufschlag, wechsele der Hersteller einfach zu einem anderen Lizenzgeber, heißt es aus dem Markt.