Titandioxid: EuGH erklärt EU-Kennzeichnungspflicht für nichtig

30.11.2022

Wie krebserregend ist Titandioxid? Das entscheidet der EuGH – Blick auf die drei Türme des Gerichtshofs in Luxemburg (Foto: Luxofluxo)Wie krebserregend ist Titandioxid? Das entscheidet der EuGH – Blick auf die drei Türme des Gerichtshofs in Luxemburg (Foto: Luxofluxo)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU-Kommission verhängte Kennzeichnungspflicht von Titandioxid (TiO2) als „krebserregend“ in ihrer jetzigen Form gekippt. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA (Helsinki / Finnland) hatte zum 1. Oktober 2021 neue Leitlinien zur Kennzeichnung des auch in zahlreichen Kunststoffprodukten eingesetzten Weißmachers veröffentlicht. Danach wurde Titandioxid in Pulverform als beim Einatmen krebserregend eingestuft, wenn der Stoff mit einer bestimmten Konzentration und Partikelgröße in einem Produkt enthalten war.

Gegen die EU-Vorschrift hatten verschiedene europäische Chemieverbände sowie einige Unternehmen geklagt. In seinem am 23.11.2022 veröffentlichten Urteil rügt der EuGH, dass die ECHA und in Folge auch die EU-Kommission ein Gutachten zur Karzinogenität von TiO2 nicht angemessen bewertet hätten. Daher seien falsche Schlussfolgerungen für die Warnhinweise gezogen worden.


 

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