Seit 20. Juli ist die Sicherheit von Spielzeug in der gesamten EU neu geregelt (Foto: PantherMedia/Deoma)
Die neue EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EC), die vom Europäischen Parlament bereits Ende 2008 verabschiedet wurde, ist am 20. Juli endgültig in Kraft getreten. Damit wurde EU-weit die seit 20 Jahren bestehende Richtlinie ersetzt.
In Deutschland werden die strengeren Vorgaben für Spielwaren, die innerhalb der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Im Zuge der EU-Novellierung werden die Vorgaben über das so genannte komitologische Verfahren zukünftig laufend an die neuen Trends und Entwicklungen in der Spielzeugbranche angepasst.