Soll etwas mehr Klarheit in den Vorgaben-
Dschungel bringen: Der neue Recycling-Leitfaden (Foto: IK)
EU-weit gelten seit dem 10. Oktober 2022 neue Regeln für den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Lebensmittelverpackungen. Bis Mitte 2023 gibt es zwar noch Übergangsfristen, doch etliche Kunststoffrecycler und -verarbeiter müssen sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einstellen. Unterstützen soll dabei ein vom GKV (Berlin; ; und seine Trägerverbände), vom BDE (Berlin) sowie vom bvse (Bonn) gemeinsam erstellter Leitfaden, den der Branchendienst Kunststoff Information (KI, Bad Homburg) jetzt als Download bereit gestellt hat.
Die neue Verordnung (EU) 2022/1616, die die Richtlinie 282/2008 ersetzt, legt unter anderem die Regeln für Recyclingverfahren fest, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, Parma / Italien) bewertet wurden. Das soll der Industrie helfen, Recyclingziele umzusetzen, wie sie auch demnächst von der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) verbindlich gefordert werden.