Auch Hersteller von Autositzbezügen können zur Meldung an die SCIP-Datenbank verpflichtet werden (Foto: Panthermedia/gargantiopa1)
Die aktuelle Abfallrahmenrichtlinie der EU stellt alle Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen, auf den Markt bringen oder in die EU importieren, vor neue Herausforderungen bei der Materialberichterstattung. Darauf weist das Beratungsunternehmen IMDS Professional (Weilrod) mit Verweis auf die ab Januar 2021 geltende Verpflichtung zur Meldung an die sogenannte SCIP-Datenbank hin.
Die neue SCIP-Datenbank betrifft Unternehmen aller Branchen, deren Produkte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = substances of very high concern) mit einer Konzentration über 0,1 Masseprozent enthalten. Auf Basis der Abfallrahmenrichtlinie werden über die Datenbank Dossiers an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki / Finnland) übermittelt. Mit der neuen Datenbank soll auch der Ersatz von besonders besorgniserregenden Stoffen in Produkten gefördert werden. Bezogen auf Kunststoffteile betroffen sind unter anderem Weichmacher, Flammschutzmittel, Binde- und Trennmittel sowie Stabilisatoren.