Wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben hat das Bundeskartellamt gegen die Lego GmbH (Grasbrunn) ein Bußgeld in Höhe von 130.000 EUR verhängt. Die Wettbewerbshüter werfen der deutschen Tochtergesellschaft des Spielwarenherstellers Lego (Billund / Dänemark) vor, einzelne Händler in den Jahren 2012 und 2013 bei besonders gefragten Artikeln zur Anhebung der Verkaufspreise gedrängt und mit Lieferstopp gedroht zu haben.
Grundsätzlich müssen Händler bei der Preisfestlegung frei sein. Lego hatte unverzüglich eine interne Untersuchung eingeleitet und die Ergebnisse an die Wettbewerbsaufsicht weitergeleitet. Das Unternehmen akzeptiert die Entscheidung des Bundeskartellamtes und wird keine Rechtsmittel dagegen einlegen.