Die Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 recyclingfähiger zu gestalten (Foto: EU)
Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation; PPWR), die die bestehende Richtlinie 94/62/EC ersetzen soll, hat die EU-Kommission am 30. November 2022 EU-weit einheitliche Regeln vorgelegt. Die Vorschläge, die nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beraten werden, seien wichtige Bausteine des im europäischen „Green Deal“ angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, heißt es dazu aus Brüssel.
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsabfall überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein geschlossener Recyclingkreislauf propagiert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Und drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.