Der Kompromissvorschlag zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), auf den sich Bundestag und Bundesrat am 8. Februar verständigt haben, hat in der Recyclingbranche zu kontroversen Reaktionen geführt. Jetzt meldet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse,), mit dem neuen Gesetzestext sei „der Wettbewerb auf dem Markt für die Sammlung von Haushaltsabfällen zur Verwertung de facto ausgeschlossen".
Daher hat der bvse sich im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen an die EU-Kommission gewandt, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbandes. Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak von der Kanzlei Legerlotz Laschet habe im Auftrag des bvse Beschwerde gegen die Regelungen zur Reichweite der kommunalen Überlassungspflichten und zum engen Tätigkeitsbereich gewerblicher Sammlungen eingelegt. Nach Auffassung des bvse weicht die verabschiedete Gesetzesfassung erheblich von dem Text ab, der von der EU-Kommission seinerzeit notifiziert worden ist.