Neue EU-Abfallrahmenrichtlinie: Die Anzahl an unterschiedlichen Hausmülltonnen könnte ab 2025 weiter steigen (Foto: PantherMedia/manfredxy)
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17. September 2020 beschlossen hatte. Damit wird unter anderem das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets in nationales Recht umzusetzen.
Demnach sind Einwegprodukte aus Kunststoff vom 3. Juni 2021 an verboten. Davon betroffen: Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonhalter und auch Wattestäbchen aus Kunststoff sowie Becher und Behälter aus expandiertem Polystyrol. Mit dem Gesetz gibt es zudem erstmals eine gesetzliche Grundlage, um künftig Hersteller und Händler von Kunststoffprodukten wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen per Verordnung an den Reinigungskosten von Parks und Straßen zu beteiligen.