Insolvenzrecht: Interview mit Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner

15.06.2021

Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin: Dr. Susanne Berner (Foto: Berner Rechtsanwälte)Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin: Dr. Susanne Berner (Foto: Berner Rechtsanwälte)

KI: Rollt pandemiebedingt ein Pleitetsunami auf Deutschland zu?

Berner: Von einem Tsunami, der die deutsche Wirtschaft zu verschlingen drohte, würde ich nicht sprechen. Aber ich rechne mit einer Zunahme an Unternehmensinsolvenzen. Das wird jedoch eher ein steter Strom als eine plötzliche Riesenwelle.

KI: Was droht bei Insolvenzverschleppung?

Berner: Stellt der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät, haftet er für daraus entstandene materielle Schäden, und zwar persönlich und auch mit seinem Privatvermögen. Noch unangenehmer kann die strafrechtliche Haftung sein.

KI: Viele Unternehmer sehen es noch immer als persönliches Versagen an, wenn sie Insolvenz anmelden müssen. Warum?

Berner: Insolvenz gilt in Deutschland leider noch immer als Stigma. Das hat historische Gründe: Bis 1998 war der Konkurs eines Unternehmens eigentlich immer gleichbedeutend mit seiner Liquidation, sprich: Schluss, Aus, vorbei! Heute ist das ganz anders: Das geltende Insolvenzrecht hat nicht primär die Abwicklung des Unternehmens zum Ziel, sondern seinen Erhalt. Entsprechend bietet es dem Insolvenzverwalter eine ganze Palette an möglichen Sanierungs- und Restrukturierungsinstrumenten.

KI: SanInsFoG und StaRUG – sind das die beiden glückverheißenden Abkürzungen für notleidende Unternehmen?

Berner: Naja, kommt darauf an, wie Sie Glück definieren. Auf alle Fälle haben die verschiedenen neuen Gesetze und die Diskussion darüber dazu beigetragen, dass sich Unternehmer intensiver und offener mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzen. Die Gläubiger sind bei einer Insolvenz erfahrungsgemäß das kleinere Problem. Die meisten von ihnen haben nichts dagegen, wenn das Unternehmen, das ihnen Geld schuldet, saniert wird und seine Schulden zumindest zum Teil zurückzahlen kann.

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