Die chemikalienrechtlichen Einschränkungen für den Einsatz von Cadmium hat die EU-Kommission mit der Verordnung 494/2011 vom 20. Mai 2011 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung noch einmal deutlich verschärft.
Die neuen Regelungen verbieten Cadmium in jeder Art von Kunststoff, wobei es für eine Reihe von Bauprodukten, auch aus PVC, eine Ausnahme für die Wiederverwendung gibt. In der so genannten Recycling-Ausnahme müssen Bauprodukte mit Cd-haltigen Recyclaten nach Ablauf einer Übergangsfrist (10. Dezember 2011) jedoch mit der Aufschrift „Enthält Recycling-PVC" oder einem Piktogramm gekennzeichnet werden.