Wegen des unzulässigen Gebrauchs des Markennamen „Teflon“ für Antihaftbeschichtungen hat DuPont (Wilmington, Delaware / USA) erfolgreich gegen den russischen Importeur Domtek (Moskau / Russland) und dessen Handelspartner ZAO Pilot Ltd geklagt. Im April 2010 stellte das Moskauer Schiedsgericht fest, dass beide Unternehmen mit der Marke „Teflon“ versehenes Kochgeschirr widerrechtlich und ohne Zustimmung von DuPont nach Russland importiert und dort verkauft hatten.
Die Richter verurteilten die Unternehmen zu einem Schadensersatz von 600.000 Rubel (rund 18.000 EUR) sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Zudem wurde ihnen untersagt, den Markennamen „Teflon“ auf ihren Produkten zu verwenden. In einer Berufungsverhandlung wurde die Entscheidung im Juni 2010 bestätigt.