Collins & Aikman: Insolvenzverwalter für europäische Werke
01.08.2005
Die Beteuerung, die Inanspruchnahme des Gläubigerschutzes seitens des Automobilzulieferers Collins & Aikman, Troy, Michigan / USA, nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts habe keine Auswirkungen auf die Auslandsgesellschaften, ist gerade einmal zwei Monate alt. Jetzt haben Richter am Londoner High Court die Notbremse gezogen und Simon Appell sowie Alastair Beveridge von Kroll Corporate Advisory als Insolvenzverwalter der 24 Niederlassungen in neun europäischen Ländern eingesetzt.
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