Bayer: Weitere Strafe, diesmal für ABR-Preisabsprache
15.10.2004
Zusätzlich zu dem Wettbewerbsverstoß in Bezug auf Polyester-Polyole hat sich die US-Tochtergesellschaft von Bayer, Leverkusen, die Bayer Corp, auch in einem zweiten Fall mit dem US-Justizministerium geeinigt. Dabei standen Vorwürfe über Preisabsprachen bezüglich Acrylnitril-Butadien-Kautschuk im Raum, einem Material, das bei der Herstellung von Schläuchen, Riemen, Kabeln, O-Ringen und Dichtungen verwendet wird. Der Verstoß soll zwischen Mai und Dezember 2002 akut gewesen sein. In diesem Fall zahlt Bayer eine Strafe von 4,7 Mio USD.
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