Weiterhin freie Fahrt: Tesla erhält Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission zu Anti-Dumping-Zöllen (Foto: Tesla)
Die Europäische Kommission bleibt im Streit um Anti-Dumping-Zölle auf importierte Elektrofahrzeuge aus China bei ihrer Linie und unterstreicht nach ersten Untersuchungen deren Aufrechterhaltung. Im Juli hatte die Kommission bereits vorläufige Zölle festgelegt, nun werden diese nach mehreren Anhörungen etwas nach unten korrigiert: Allgemein sollen zusätzlich zum normalen Importzoll Strafen in Höhe von 36,3 Prozent anfallen, nachdem zuvor 37,6 Prozent geplant waren. Für die drei chinesischen Autobauer BYD, Geely und SAIC wurden zusätzliche Zölle in Höhe von 17, 19,3 und 36,3 Prozent festgelegt.
Für Joint Ventures mit europäischer Beteiligung sowie neu angemeldete chinesische Exporteure soll hingegen eine Rate von 21,3 Prozent gelten. Dies liegt zwar noch immer über den von der europäischen Branche erhofften 20,8 Prozent, die Kommission kommt den hiesigen Unternehmen damit aber entgegen. Einzige Ausnahme stellt der US-amerikanische Autobauer Tesla dar, der bereits zuvor für eine Sonderregel geworben hatte. Das Unternehmen wird mit 9 Prozent deutlich geringere Zölle zahlen müssen als die Konkurrenz. Die Kommission begründet diesen Schritt mit niedrigeren Subventionen für Tesla durch die chinesische Regierung.