Abfallrecht: Ab 1. Juni verschärfte Deponievorgaben
01.06.2005
Mit den ab heute geltenden Vorschriften der TA Siedlungsabfall (TASi) und der Abfallablagerungsverordnung verschärfen sich auch die Anforderungen bei der Enstsorgung von Kunststoffabfällen in Deutschland erheblich. Ab sofort darf kein unvorbehandelter Müll aus Privathaushalten und Gewerbe mehr auf den Deponien landen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Altmaterialien möglichst stofflich verwertet oder verbrannt werden. Nur die Reststoffe dürfen noch abgelagert werden. Wie sich die neuen Vorgaben auf die Verwertungsstruktur und die Vertragsmodalitäten im Altkunststoffmarkt auswirken werden, ist derzeit noch unklar.
© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg