Verpackungsgesetz: Pfand auf PET-Einweg ab 2022 Pflicht

12.05.2021

Ab 2023 müssen Restaurants, Bistros und Cafés ihre To-Go-Getränke und Take-Away-Essen in Mehrwegverpackungen anbieten (Foto: Recup)Ab 2023 müssen Restaurants, Bistros und Cafés ihre To-Go-Getränke und Take-Away-Essen in Mehrwegverpackungen anbieten (Foto: Recup)

Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die am 6. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, sieht ab 2022 ein Pfand auf alle Getränke-Einwegflaschen aus Kunststoff vor. Außerdem müssen sämtliche Getränkedosen ebenfalls mit einem Pfand in Höhe von 0,25 EUR belegt werden. Um das Recycling von Kunststoffflaschen weiter zu steigern, sieht die Novelle zudem vor, dass PET-Einwegflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen müssen. Von 2030 an wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 m² haben. 

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