Auch Coffee-to-go-Becher sind betroffen (Foto: KI)
Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat am 30. Januar 2020 gefasst. Die Steuer, die im Januar 2021 in Kraft treten soll, betrifft Einwegverpackungen, Einweggeschirr sowie Einwegbesteck für Speisen und Getränke – unabhängig davon, ob die Speisen unmittelbar vor Ort verzehrt werden, als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk.
Betroffen von der Regelung sind nicht nur Verpackungen aus Kunststoff, sondern auch Coffee-to-go-Becher aus Karton und Wellpappen-Pizzakartons. Pro Getränkegebinde (Einwegdose, -flasche, oder -becher) und Einweggeschirr beziehungsweise Lebensmittelverpackung beträgt die Steuer 0,50 EUR. Für jedes Einwegbesteckset fallen 0,20 EUR an. Ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer zurücknimmt und einer Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt.