RAL-Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter (Abb: RAL)
Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Bonn) hat die Qualitätsstandards für die Güte- und Prüfbestimmungen von Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter überarbeitet. Als Grundlage dienten die neuen Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), heißt es aus Bonn.
Um das RAL-Gütezeichen nutzen zu können, müssen Hersteller beispielsweise während der Produktion von Kanistern aus Kunststoff deren Mindestwanddicke, Dichtheit, äußere Beschaffenheit sowie die korrekte Montage und Funktion von Dichtungen, Verschlüssen und Ventilen überwachen. Die fertigen Verpackungen werden anschließend auf Dichtheit und Innendruck geprüft. Die Einhaltung des Qualitätssicherungsprogramms wird kontinuierlich durch die Unternehmen selbst sowie einmal jährlich von neutralen Prüfern überwacht.