In der Kritik: das PFAS-Werk in Dordrecht (Foto: Chemours)
Schlappe vor Gericht: Der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg hat Anfang November den Antrag des US-Chemieriesen Chemours (Wilmington, Delaware / USA), das PFAS „GenX“ (Hexafluorpropylenoxiddimersäure HFPO-DA) von der Reach-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe zu streichen, abgelehnt. Bereits im Februar 2022 hatte das Gericht einen ersten Einspruch des früheren DuPont-Ablegers zurückgewiesen. Chemours betreibt im niederländischen Dordrecht ein Werk zur Produktion von „GenX“.
Das PFAS „GenX“ steht als „Ewigkeitschemikalie“ im Verdacht, krebsauslösend zu sein, und war daher von der Europäischen Chemikalien-Behörde ECHA (Helsinki / Finnland) auf die „rote Liste“ gesetzt worden. Chemours wiederum verweist darauf, die Emissionen von fluorierten organischen Verbindungen um mindestens 99 Prozent reduziert zu haben.