Kohle und Knast: Das Kartellrecht macht Gefangene (Foto: Pexels, Tima Miroshnichenko)
Zähneklappern und Knieschlottern auf den Chefetagen der großen Reedereien: Seit dem 25.04.2024 ist in der Schifffahrtsbranche eine neue Ära an- – und der Wettbewerb ausgebrochen. Mit dem Ende der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien dürfen Linienreedereien ab sofort keine Allianzen mehr schließen, gemeinsam Schiffe nutzen oder ihre Fahrpläne untereinander abstimmen. Die EU-Kommission hatte diese Ausnahme vom ansonsten unbarmherzigen Kartellrecht im Jahr 1995 beschlossen. Seitdem durften eigentlich miteinander konkurrierende Reedereien Absprachen treffen, welche ihrer Schiffe wann, wie oft und wohin fahren sollten.
Man muss kein Wirtschaftswissenschaftler sein, um zu ahnen: Wenn sich Konkurrenten in Sachen Dienstleistungsumfang und Kostenstrukturen absprechen dürfen, zieht der Kunde meist den Kürzeren – und muss mehr zahlen als im freien Wettbewerb der Marktkräfte. Logistikexperten führen den eklatanten Anstieg der Containerfrachtraten während der Corona-Pandemie nicht zuletzt auf die Carte Blanche der GVO zurück.