Lego: Urteil zu Wettbewerber Best Lock
14.11.2005
Im Rechtsstreit zwischen der Lego-Gruppe (Billund / Dänemark) und dem Spielwarenhersteller Best Lock Group (Colne / Großbritannien) betreffend Vertrieb und Vermarktung von mit „Lego"-Steinen kompatiblen Bauklötzchen hat das Oberlandesgericht Hamburg kürzlich das Urteil verkündet. Wie Lego informiert, habe sich der konkurrierende Bausteinhersteller dazu verpflichtet, seine in Deutschland vertriebenen Produkte mit dem Zusatz „Best Lock ist ein einheitliches Bausystem der Best Lock Firmengruppe und sollte nicht mit anderen Bausystemen verwechselt werden" zu kennzeichnen. Über die Frage, ob und inwiefern der Wettbewerber in Vertrieb und Vermarktung die Markenrechte von Lego verletzt, hat das Berufungsgerichte jedoch noch nicht entschieden.
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