Das Verbot gilt auch für Getränkeflaschen aus Kunststoff (Foto: KI)
Trotz des starken Widerstands der Industrie führt Italien mit der sogenannten „plastics tax“ eine Steuer auf Einweg-Kunststoffprodukte ein. Ursprünglich in einem Entwurf mit einem Betrag von bis zu 1 EUR/kg vorgeschlagen, wurde die Steuer auf 0,45 EUR/kg „reduziert“ und soll ab Mitte 2020 in Kraft treten.
Betroffen sind unter anderem Plastikflaschen, Tragetaschen, Behälter für Lebensmittel und EPS-Verpackungen. Zu den Produkten, die von der Regelung ausgenommen sind, gehören Verpackungen für medizinische Artikel wie beispielsweise Spritzen oder aber Packstoffe, die Recyclate enthalten. Biologisch abbaubare Kunststoffe sind ebenfalls ausgenommen.