"Hemdchenbeutel" sind weiterhin erlaubt (Foto: iStockPhoto / Izabela Habur)
Ab dem 1. Januar 2022 soll der Verkauf von bestimmten Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes am 26. November 2020 zugestimmt. Künftig dürfen Plastiktüten mit Folienstärken von 15 µm bis 50 µm nicht mehr im deutschen Einzelhandel in Umlauf gebracht werden.
„Hemdchenbeutel“ mit weniger als 15 µm Stärke werden hingegen nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Fleisch- oder Wurstwaren. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 µm sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Sie sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.