Experte für Force Majeure: Dr. Peter Coenen (Foto: Kapellmann)
KI: Ist Krieg eine rechtmäßige Begründung für Force Majeure?
Dr. Peter Coenen: „Krieg“ ist geradezu ein Lehrbuchbeispiel für eine Force Majeure (FM). Für Kunststofferzeuger, die nicht mehr beliefert werden, weil das Vorprodukt etwa in einer von Kampfhandlungen betroffenen Region nicht mehr hergestellt werden kann, sieht es daher günstig aus, wenn sie ihren Kunden gegenüber Lieferengpässe ankündigen müssen. Allerdings sollten sie genau auf die Details achten.
KI: Wie sähe es bei einem sanktionsbedingt verhängten Embargo gegen Russland aus?
Coenen: Das sind klassische Fälle für Force Majeure – unabhängig davon, ob seitens der EU der Import von Gas oder seitens Russlands dessen Export untersagt wird. Kann der Kunststofferzeuger in Deutschland mangels Gas nicht mehr produzieren, kann er für seine bereits bestehenden Lieferverpflichtungen FM anmelden. Sollte er hingegen noch nach Inkrafttreten eines Embargos neue Kundenverträge eingegangen sein, wäre ein FM-Erklärung nicht rechtens.
Dr. Peter Coenen ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Kapellmann Rechtsanwälte und Partner (Düsseldorf). Coenen berät vor allem im Handels- und Gesellschaftsrecht.