Wo die italienische Regierung über die „Plastiksteuer“ entscheidet: der Palazzo Chigi in Rom (Foto: PantherMedia/caranto)
Die von der italienischen Regierung ursprünglich für Mitte 2020 geplante und dann bereits mehrfach verschobene Steuer auf bestimmte Kunststoff-Einwegprodukte verzögert sich abermals: Jetzt soll die „Plastic tax" am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Verschiebung war notwendig geworden, da kurz vor Inkrafttreten des aktuellen Starttermins im Juli 2021 die notwendigen Durchführungsverordnungen fehlten. Zuständig für die Erhebung ist die Zollbehörde „Agenzia dei Monopoli e delle Dogane".
Die Kunststoffsteuer in Höhe von 0,45 EUR/kg wird für die Menge an Primärkunststoff fällig, der zu Einwegprodukten verarbeitet wird – darunter Verpackungen (inklusive Flaschen, Tragetaschen und EPS-Schalen) aber auch zum Beispiel Preforms und somit Halbfertigprodukte. Ausgenommen von der Abgabe sind Kunststoffverpackungen für medizinische Artikel, wie beispielsweise Spritzen oder aber Packstoffe, die Rezyklate enthalten. Biologisch abbaubare Kunststoffe sind ebenfalls befreit.