Am 1. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage des Glasfaser-Erzeugers Jushi (Tongxiang City, Zhejiang / China) und des Verarbeiters Zhejiang Hengshi Fiberglass Fabrics (Tongxiang City, Zhejiang / China) zurückgewiesen. Beide Unternehmen hatten sowohl die in den Jahren 2020 und 2021 vorgenommene Einführung von Anti-Dumping- und Ausgleichsmaßnahmen als auch deren Höhe als nicht rechtmäßig bezeichnet. Sowohl Jushi als auch Hengshi gehören zum staatlich kontrollierten Baukonzern China National Building Material.
Der EuGH sah es als erwiesen an, dass Jushi Rovings an Hengshi und andere verbundene Unternehmen nicht zu marktüblichen Preisen abgegeben hat. Die Gewinnspanne sei wesentlich niedriger als diejenige, die mit unabhängigen Abnehmern erzielt wurde.