Experte in Sachen EEG: Rechtsanwalt Andreas Große (Foto: BBH)
Worauf müssen sich Kunststoffrecycler jetzt einstellen? „5 Fragen an...-Interview“ des Branchendiensts Kunststoff Information (KI) mit Rechtsanwalt Andreas Große, Verwaltungsrechtspezialist bei der Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin.
KI: Die EU will die EU-Beihilfeleitlinien überarbeiten. Warum und mit welchem Ziel?
Große: Die derzeit gültigen Beihilfeleitlinien sind seit 2014 in Kraft. Sie sollen von 2022 an durch neue Leitlinien ersetzt werden. Mit der Neufassung will die EU-Kommission den „Green Deal“ forcieren.
KI: Worauf müssen sich Kunststoffrecycler einstellen?
Große: Der im Juni veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission beschränkt die Beihilfefähigkeit auf deutlich weniger Branchen als bisher: So ist die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen zwar unverändert gelistet, die Rückgewinnung sortierter Werkstoffe soll aber entfallen. Wenn es so kommt, könnten Recyclingunternehmen in Zukunft keine beihilferelevanten Stromkostenentlastungen mehr in Anspruch nehmen.
KI: Könnten Unternehmen gegen die Entscheidungen der deutschen Bürokratie juristisch vorgehen?
Große: Grundsätzlich ist das möglich. Das Verwaltungsgericht müsste dann die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Dieser hätte zu klären, ob das Verständnis der EU-Kommission dem europäischen Recht entspricht oder nicht. Ein solches Verfahren wäre aber nicht nur langwierig, sondern auch höchst unsicher, was den Ausgang angeht.
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