DSD: Lizenzentgelt für Marke "Grüner Punkt" erlaubt
30.05.2007
Die Duales System Deutschland GmbH (DSD, Köln) darf ein „angemessenes Lizenzentgelt” für die bloße Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt” erheben, auch wenn die Rücknahme- und Verwertungsleistungen der DSD nicht in Anspruch genommen werden. Dies hat das Europäische Gericht erster Instanz (EUG) in Luxemburg aufgrund einer Klage der ehemaligen Monopolisten entschieden, so das DSD in einer Mitteilung. Eine Klage des DSD gegen die grundsätzliche Mitbenutzung der Marke „Der Grüne Punkt” durch Dritte hat das Gericht gleichzeitig abgelehnt.