Das Risk Assessment Committee (RAC) der European Chemicals Agency (ECHA, Helsinki / Finnland) folgt dem französischen Vorstoß zur Verschärfung der Risikoeinschätzung von Bisphenol A. Die Franzosen hatten im Sommer 2013 gefordert, BPA von der jetzigen Einstufung „reproductive toxicity category 2" (H361f) zu „reproductive toxicity category 1B" (H360F) herauf zu setzen. Das RAC hat dem Antrag am 19. März 2014 zugestimmt.
Der Verband der europäischen Kunststofferzeuger PlasticsEurope (Brüssel / Belgien) hat bereits Kritik an dem Ergebnis geübt. Nach Auffassung des Verbandes rechtfertigen die zur Bewertung herangezogenen Studien keine Neubewertung. Vielmehr seien diese Untersuchungen bereits in die geltende Bewertung eingeflossen. Inzwischen habe es keine neuen Erkenntnisse gegebenen, die einen anderen Schluss nahelegen, als dass BPA „sicher für alle gegenwärtigen Einsatzgebiete" sei.