Eigentlich sollte das Verbot von konventionellen Einweg-Kunststofftragetaschen in Frankreichs Einzelhandel bereits ab dem 1. Januar 2016 gelten, aber am 1. Februar kündigte die französische Umweltministerin Ségolène Royal an, die neue Verordnung zur Begrenzung von Kunststofftragetaschen werde erst zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Der zeitliche Aufschub wird damit begründet, dass die Hersteller und die Industrie mehr Zeit für die notwendigen Anpassungen bräuchten.
Im August letzten Jahres führte Frankreich im Rahmen des Reformgesetzes zur Energiewende ein Verbot von Einweg-Kunststofftüten ein. Die jetzt von der Nationalversammlung verabschiedete Verordnung über die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen bezieht sich auf Plastikbeutel, die dünner als 50 Mikrometer sind, und schreibt vor, dass diese dem französischen Standard für Heimkompostierung entsprechen und einen biobasierten Gehalt von mindestens 30 Prozent vorweisen müssen.