Die Recyclingfähigkeit sowie Verwertungskapazitäten von Verpackungen spiegeln sich in dem jährlich neu definierten Mindeststandard wider (Foto: KI)
Zum 1. September 2023 gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Eine entsprechende Regelung hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) jetzt im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA, Dessau) veröffentlicht.
Gegenüber der früheren Ausgabe werden in dem neuen Standard etwa Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck von großformatigen (= größer als DIN A4) Polyethylenfolien als nicht recyclingfähig eingestuft. NC beeinträchtige aufgrund einer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit den mechanischen Recyclingprozess und mindere die Qualität von Rezyklaten, heißt es in der Begründung.