Recyclingfähig: Das gilt nun auch für bestimmte PA-Folien im Verpackungsbereich (Foto: KI)
Seit dem 1. September 2024 gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Darin sind nun unter anderem Barrierefolien, die neben Polyethylen (PE) und Polyamid (PA) auch Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (EVOH) für eine hohe Sauerstoffbarriere enthalten, als „recyclingverträglich“ anerkannt. Darüber hinaus sind erstmals auch klebekaschierte PE/PA-Laminate im Mindeststandard als „recyclingverträglich“ eingeordnet.
In der nunmehr sechsten Überarbeitung des Mindeststandards hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) neben diversen anderen Anforderungen unter anderem auch die Größenkriterien für die Bewertung von Polyethylenfolien neu geregelt.