Titandioxid in Pulverform (Foto: DuPont)
Nach dem jüngsten Treffen der Expertengruppe „Competent Authorities for REACH and CLP" am 18. September 2019 zur Gefährdungsbewertung von Titandioxid (TiO2) hat die EU-Kommission entschieden, das Weißpigment in einatembarer Pulverform in die Kategorie 2 als „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung" einzustufen und in die Liste der Stoffe gemäß der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) aufzunehmen.
Damit folgt die Kommission der Einschätzung der Chemikalienbehörde ECHA (Helsinki / Finnland). Danach müsste TiO2, das in Pulverform in Verkehr gebracht wird, künftig mit einem Piktogramm und Gefahrenhinweisen auf der Verpackung als krebserregend gekennzeichnet werden. Zahlreiche Verbände in Deutschland, unter anderem der Verband der Chemischen Industrie (VCI), setzen sich gegen die Entscheidung zur Wehr.