Rezyklat: EU-Verordnung sieht verbindliche Einsatzquoten vor

11.11.2022

Dr. Isabell Schmidt (Foto: IK)
Dr. Isabell Schmidt (Foto: IK)

Mit dem Entwurf für eine neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR), die die bestehende Richtlinie 94/62/EC ersetzen soll, schlägt die EU-Kommission einen umfangreichen Anforderungskatalog für die Verpackungshersteller und Inverkehrbringer vor. Was ändert sich ab wann? Dem Branchendienst Kunststoff Information (KI, Bad Homburg) liegt ein „geleakter“ Entwurf der Verordnung vor; nachgefragt bei Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK; Bad Homburg).

Was wird sich voraussichtlich ändern?
Dr. Isabell Schmidt: Der Entwurf sieht Maßnahmen entlang der gesamten Abfallhierarchie vor. So sollen Verpackungsabfälle bis zum Jahr 2040 stufenweise um 15 Prozent reduziert werden. Dazu tragen hohe Mehrwegvorgaben für Getränkeverpackungen, die Take-away-Gastronomie und Transportverpackungen bei. Im Gastro- und Hotelgewerbe sollen Einweg- und Kleinstverpackungen, etwa für Saucen oder Duschgel, weitgehend verboten werden. Ab 2030 gelten auch verbindliche Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen. Wir unterstützen diese Ziele grundsätzlich. Dennoch bereitet uns der ,geleakte' Entwurf große Sorgen.

Warum?
Schmidt: Die bindenden Rezyklateinsatzquoten erscheinen uns aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit geeigneter Rezyklate nicht realistisch. Der Entwurf sieht ab dem Jahr 2030 Quoten in Höhe von 25 bis 50 Prozent vor – auch für Lebensmittelverpackungen. Allein in Deutschland fehlen uns zur Erfüllung dieser Quoten insgesamt weit mehr als 1 Mio t Post-Consumer-Rezyklate in spezifischen Qualitäten. Wir befürchten dramatische Versorgungsengpässe – insbesondere im Bereich der Lebensmittelverpackungen, wo es abgesehen von PET aus den Getränkeflaschen keine anderen zugelassenen Rezyklate gibt.

© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg

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