Das OLG Düsseldorf entscheidet gegen die Übernahme des DSD durch Remondis (Montage: KI)
Nachdem das Bundeskartellamt die Übernahme der Duales System Holding GmbH & Co KG (DSD, Köln) durch Remondis (Lünen) im letzten Jahr untersagt hat, bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am 22. April 2020 das Fusionsverbot. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Düsseldorfer Gericht nicht zugelassen.
Grund für die Untersagung im Juli 2019 war die Befürchtung, der Recycling-Dienstleister und das DSD könnten eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Laut OLG würde Remondis diese mindestens bei der Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben erlangen. Bei Entsorgung und Recycling von Leicht-/Kunststoffverpackungen (LVP) sah das OLG dagegen offenbar keine wettbewerbsrechtlichen Probleme.