Recyclingregularien: Interview mit Dr. Herbert Snell über die Tücken im System

09.10.2024

Erklärt, was es mit der EU-Verordnung 2022/1616 auf sich hat: Dr.-Ing. Herbert Snell (Foto: privat)Erklärt, was es mit der EU-Verordnung 2022/1616 auf sich hat: Dr.-Ing. Herbert Snell (Foto: privat)

Die deutschen Kunststoffrecycler durchleben seit einiger Zeit ein Wechselbad der Gefühle. Zum einen stehen sie mit ihren Produkten in einem harten Wettbewerb mit den Anbietern von Neuware und den Importeuren von Recyclingmaterial. Zum anderen stehen ihnen möglicherweise goldene Zeiten bevor, da die EU für etliche Anwendungsbereiche den Einsatz von Rezyklaten zwingend vorschreibt und mit ambitionierten Quoten unterlegt. Nicht immer lässt sich das Wirrwarr der Regelungen und Vorgaben durchblicken, wie das Beispiel der EU-Verordnung 2022/1616 zeigt. Recyclingexperte Dr. Herbert Snell verrät im KI-Interview, worum es geht und worauf Kunststoffrecycler und -verarbeiter achten müssen. 

KI: Vom 10. Oktober an gelten für Kunststoffverpackungen, die Rezyklate enthalten und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verschärfte Vorschriften von Seiten der EU. Was wird da konkret geregelt? 

Dr. Herbert Snell: Die Vorschriften der EU-Verordnung 2022/1616 an dieser Stelle im Einzelnen aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Daher nur summarisch: Aus der Verordnung ergeben sich sowohl für Sammel- und Sortierbetriebe wie auch für Recycler und für deren Kunden aus der Kunststoffverarbeitung penible Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Was heißt das für Kunststoffverarbeiter, die Rezyklate einsetzen?
Snell: Sie sollten genau wissen und nachweisbar dokumentieren können, woher ihr Material stammt. Dafür müssen sie von ihren Lieferanten Nachweise verlangen, dass die Rezyklate, die sie einkaufen, die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

Dr.-Ing. Herbert Snell hat an der RWTH Aachen Kunststofftechnik studiert und wurde an der Universität Rostock zum Dr.-Ing. promoviert. Viele Jahre lang war er Geschäftsführer der beiden Recyclingunternehmen MultiPet und Multiport. Seit Februar 2024 berät Snell unter der Marke „Plastic Recycling Services“ Unternehmen aus der Wertschöpfungskette von der Erfassung von Kunststoffabfällen bis zum Einsatz der Rezyklate in neuen Produkten und zum Design for Recycling. Seit 1996 repräsentiert er den Fachverband Kunststoffrecycling als Vizepräsident im Präsidium des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg

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