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Seit dem 1. Januar 2021 gelten verschärfte Regelungen für den Export von Kunststoffabfällen aus der EU. Künftig dürfen unsortierte oder verschmutzte Kunststoffgemische, die sich nicht einfach recyceln lassen, nicht mehr international gehandelt werden. Bei diesen Abfällen ist das Risiko groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen.
Es dürfen ab sofort nur noch saubere, gut sortierte Kunststoffabfälle, die sich leicht recyceln lassen, unter strenger Kontrolle gehandelt werden. Bei diesen Abfällen gibt es nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU, www.bmu.de) keinen Anreiz für unsachgemäße Entsorgung in der Umwelt, da Importeure Geld dafür bezahlt haben. Die verschärften Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen sind in der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen enthalten, die am 22. Dezember 2020 geändert wurde. Sie sind unmittelbar wirksam und bedürfen nicht der Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten.