Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA, Helsinki / Finnland) will sieben besorgniserregende Substanzen (SVHC) in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufnehmen. Diese sollen künftig nur mit spezieller Genehmigung verwendet werden dürfen.
Die Europäische Kommission muss nun über die Aufnahme in die Zulassungsliste entscheiden. Aus Sicht der Kunststoffverarbeitung betrifft der Vorstoß Hexalbromocyclododecan (HBCDD), einen Flammhemmer für Polystyrol, 4,4' Diaminodiphenylmethan (MDA) als Zwischenprodukt bei der Herstellung von MDI sowie Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP) als Weichmacher für PVC.