Fast geschafft ... die EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR befindet sich auf der Zielgeraden (Foto: Pexels / Polina Tankilevitch)
Die neue europäische Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR hat eine weitere Hürde genommen: Dem Vernehmen nach einigten sich Teilnehmer des EU-Trilogs in der Nacht zum 5. März 2024 auf einen Kompromiss zu den künftigen Verpackungsregeln im EU-Binnenmarkt.
Die Abstimmung zum Trilogergebnis im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ist laut BMUV nun für den 15. März geplant, darauf folgen die üblichen Abstimmungen im Europäischen Parlament und im Ministerrat. Nach diesem Zeitplan könnte die PPWR-Verordnung noch – wie ursprünglich geplant – vor den Wahlen zum EU-Parlament im Juni 2024 verabschiedet werden.
Die Vereinbarung regelt den Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen, den Einsatz PFAS-haltiger Lebensmittelverpackungen sowie „unnötiger Verpackungen“, indem etwa maximale Leerraumanteile bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen festgelegt werden. Auch gibt die PPWR neue Wiederverwendungsziele und „Wiederbefüllungsverpflichtungen“ vor, formuliert Anforderungen an Pfandrücknahmesysteme (DRS) und sieht Verbote für bestimmte Verpackungsformate – etwa Kleinstverpackungen für Kosmetikartikel in Hotels – vor.