Dr. Martin Engelmann (Foto: IK)
Das Votum des EU-Parlaments über die EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) steht. Aber nach wie vor sehen Verbände Korrekturbedarf. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg) kritisiert die „in letzter Sekunde eingebrachte“ Vorgabe einer 100-prozentigen Wiederverwendung bestimmter Industrie- und Gewerbeverpackungen von 2030 an. Dies hätte beispielsweise zur Folge, dass Paletten-Umhüllungen zur Ladungssicherung im innerstaatlichen Verkehr zwischen Unternehmen immer zum selben Zweck wiederverwendet werden müssten, was technisch nicht möglich sei.
Die EU-Kommission hat nun nach Kritik der Wirtschaft angekündigt, noch bis Jahresende Ausnahmen für Paletten-Umhüllungen zu prüfen. „Der Ball liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Nur sie können jetzt die notwendige Korrektur bei den Mehrwegpflichten vornehmen und damit für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Es reicht nicht, dass die Kommission möglicherweise in einigen Jahren Ausnahmen für bestimmte Verpackungsformate von der Mehrwegpflicht beschließt. Die Verunsicherung in sämtlichen Lieferketten ist enorm, weil niemand weiß, wie ab 2030 Waren in Europa transportiert werden sollen“, sagte Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK.