Die Produktion und Verarbeitung von Schaumstoffen auf Basis von Isocyanaten sind in der EU nun erstmals mit einheitlichen Grenzwerten versehen (Foto: PantherMedia/believeinme)
Wie geplant, hat sich die EU auf erstmals europaweit geltende Grenzwerte für Diisocyanate geeinigt. Die neue Richtlinie 2024/869 wurde am 19. März 2024 veröffentlicht und ist damit geltendes Recht.
Im Detail wurde der Grenzwert in der Verarbeitung der PUR-Komponenten MDI, TDI, NDI sowie anderen Diisocyanaten auf 6 µg NCO/m³ für einen achtstündigen Arbeitstag festgelegt. Die Abkürzung NCO beschreibt dabei die funktionelle Isocyanatgruppe aus je einem Stickstoffatom (N), einem Kohlenstoffatom (C) und einem Sauerstoffatom (O). Bei kurzfristigem Kontakt von bis zu 15 Minuten sollen es 12 µg NCO/m³ sein. 2029 will die EU-Kommission diese Werte einer Überprüfung unterziehen. In einer Übergangszeit bis Ende 2028 sollen zunächst noch höhere Werte gelten: 10 µg NCO/m³ für den Arbeitstag in Erzeugung oder Verarbeitung und 20 µg NCO/m³ für den Kurzzeitkontakt.
Schätzungen zufolge gelten Diisocyanate als verantwortlich für 9 bis 15 Prozent aller Asthmaerkrankungen bei erwerbstätigen Erwachsenen.