Überflüssige Kennzeichnung? (Foto: BMU)
Die zuletzt von Branchenverbänden als „unnötige und teure Überregulierung“ titulierte neue Kennzeichnungsrichtlinie für Einweg-Getränkebecher muss eine weitere Hürde nehmen. Wie erst am 14. April 2021 bekannt wurde, hat der Verpackungshersteller Paccor (Düsseldorf) gemeinsam mit sechs weiteren europäischen Becherherstellern eine „Nichtigkeitsklage“ nach Art. 263 AEUV gegen die neue Kennzeichnungsvorschrift bei der EU eingereicht.
Ziel sei es, die Rechtswidrigkeit der im Zuge der „Single Use Plastic" (SUP)-Richtlinie verabschiedeten Kennzeichnungspflicht (Verordnung 2020/2151) festzustellen. Die Nichtigkeitsklage hat aber keine aufschiebende Wirkung, sodass die Kennzeichnungspflichten nach wie vor ab Juli 2021 bis zu einem endgültigen Urteil anzuwenden sind.