Eine angemessene Versorgung mit Schutzmasken soll europaweit sichergestellt werden (Foto: PantherMedia/AndreyPopov)
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 vom 14. März 2020 wurde von der EU-Kommission eine Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten erlassen. Als Anpassung dieser Notmaßnahmen, die am 25. April 2020 auslaufen, hat die EU-Kommission nun angekündigt, die geplante Verlängerung der Regelung auf medizinische Schutzmasken zu beschränken.
Unterdessen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Telefonhotline (06196 908-1444) im Zusammenhang mit der Lieferung von Schutzausrüstung eingerichtet. Fragen können auch an schutzausruestung@bafa.bund.de gerichtet werden.