In Deutschland sind künftig nur noch ganz dünne Tüten für Obst und Gemüse erlaubt (Foto: Europäische Kommission/Jennifer Jacquemart)
Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für Plastiktüten. Nach der Zustimmung des Bundestags vor wenigen Wochen hat am 18. Dezember 2020 der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes passieren lassen. Künftig dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 µm nicht mehr in Umlauf kommen.
Sehr leichte Plastiktüten, sogenannte „Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 µm, werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln, wie etwa Obst- und Gemüse, Fleisch- oder Wurstwaren. Auch Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 µm sind von dem Verbot ausgenommen. Sie sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.