Einweggeschirr aus Kunststoff (Foto: Panthermedia/DLeonis)
Die Bundesregierung hat am 24. Juni eine Verordnung zum Verbot von Kunststoff-Einwegprodukten auf den Weg gebracht. Künftig soll die Verwendung bestimmter Artikel wie Wegwerfteller und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (EPS) untersagt sein – sofern es für diese Produkte bereits „umweltfreundliche Alternativen" gibt, heißt es aus Berlin. Verboten sind der Verordnung zufolge außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetze, aber nicht weiter abbaue, so die Begründung. Die Verordnung soll der Regierung zufolge einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt leisten und dem Schutz der Meere dienen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt, viele Einwegprodukte aus Kunststoff seien „überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen". Sie verbindet mit dem Produktverbot die Erwartung, dass bald „bessere, innovative und umweltfreundliche" Produkte auf den Markt kommen und setzt vor allem auf Mehrweglösungen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU, Berlin) geht im Rahmen einer laufenden Analyse davon aus, dass Einwegartikel aus Kunststoff rund 10 Prozent, in Einzelfällen bis 20 Prozent, des Abfalls in Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran hätten To-go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus EPS.