Kreislaufwirtschaft: Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds beschlossen

09.11.2022

Diese Bilder sollen bald der Vergangenheit angehören: Das EWK-Gesetz macht’s möglich (Foto: Pexels, Ron Lach)Diese Bilder sollen bald der Vergangenheit angehören: Das EWK-Gesetz macht’s möglich (Foto: Pexels, Ron Lach)

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich Hersteller von Produkten aus Einwegplastik künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Einwegkunststofffondsgesetz (EWK-Gesetz) zahlen die Hersteller von 2025 an eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt (UBA, Dessau) verwaltet wird.

„Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft in der Umwelt und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke, „die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen sollen demnächst durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA ermittelt. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Mio EUR jährlich.

© KI – Kunststoff Information, Bad Homburg

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